Großschreibung bedeutet, dass das Wort mit einem großen Anfangsbuchstaben beginnt.
Großschreibung am Satzanfang
- Am Anfang eines jeden neuen Satzes wird großgeschrieben.
- Dies gilt auch für alle Wortarten, die in einem Satz normalerweise kleingeschrieben werden.
- Auch die Satzart spielt keine Rolle. Sowohl bei Ausrufen als auch bei Fragen, wörtlicher Rede, Überschriften usw. wird am Satzanfang großgeschrieben.
- Nach einem Doppelpunkt wird ebenfalls großgeschrieben, wenn ein ganzer Satz folgt.
Beispiele: Großschreibung am Satzanfang
- Von wem hast du das Geschenk bekommen?
- „Lauf schneller!“
- Lisa hat zwei Geschwister: Ihr Bruder heißt Hannes und ihre Schwester heißt Doris.
Achtung! Es gibt Ausnahmen, bei denen am Satzanfang doch kleingeschrieben wird.
Seltene Ausnahmen
- Ein Eigenname, der mit einem Kleinbuchstaben beginnt, wird auch am Satzanfang unverändert kleingeschrieben.
- Auslassungspunkte, Apostrophe oder Zahlen gelten als Satzanfang. Das darauf folgende Wort wird also nicht zwangsläufig großgeschrieben.
- Wenn ein ganzer Satz in einer Klammer steht, wird sein Satzanfang ebenfalls ausnahmsweise kleingeschrieben (das gilt jedoch nur, wenn die Klammer noch innerhalb des vorherigen Satzes steht und der Punkt erst hinter der Klammer kommt).